1. Vertrags­be­din­gun­gen
Die nach­ste­hen­den Bedin­gun­gen regeln die Bezie­hun­gen zwischen Auftrag­ge­ber und Hugo Total. Sie sind inte­grier­ter Bestand­teil eines Auftrages.

2. Schrift­form
Abwei­chun­gen von den nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen bedür­fen der Schriftform.

3. Leistun­gen Hugo Total
Hugo Total erbringt folgende Leistun­gen im Bereich der visu­el­len Kommunikation:

1. Auftrags­vor­be­rei­tung und Auftragsplanung
2. Konzep­tion und Entwurf
3. Detail­ge­stal­tung und Ausführung
4. Reali­sa­tion und Produktionsüberwachung

Für weitere Leistun­gen, insbe­son­dere im Berei­che des Textes, der Produkt- und Form­ge­stal­tung, arbei­tet Hugo Total nach den Richt­li­nien der einschlä­gi­gen Berufsverbände.

4. Treue­pflicht, Geschäftsgeheimnis
Hugo Total verpflich­tet sich, die ihr über­tra­ge­nen Aufga­ben sorg­fäl­tig, gewis­sen­haft und verant­wor­tungs­be­wusst zu erle­di­gen. Hugo Total verpflich­tet sich, ihr anver­traute oder für den Auftrag­ge­ber erar­bei­tete Infor­ma­tio­nen vertrau­lich zubehandeln.

5. Urhe­ber­recht
Die Urhe­ber­rechte an allen von Hugo Total geschaf­fe­nen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grund­sätz­lich Hugo Total. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestim­mun­gen des Bundes­ge­set­zes über das Urhe­ber­recht und verwandte Schutz­rechte vom 9. Oktober 1992 verfü­gen. Aus diesem Grund­satz folgt u.a., dass der Auftrag­ge­ber ohne Einver­ständ­nis von Hugo Total nicht berech­tigt ist, Ände­run­gen an den betref­fen­den Werken – insbe­son­dere an der Gestal­tung oder an Details – vorzu­neh­men. Hugo Total ist berech­tigt, ihre Urhe­ber­schaft an den von ihr geschaf­fe­nen Werken in einer von ihr zu bestim­men­den Form zu bezeichnen.

6. Nutzungs­um­fang
Der Umfang der erlaub­ten Nutzung der durch Hugo Total geschaf­fe­nen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftrag­ge­ber abge­schlos­se­nen Vertra­ges. Insbe­son­dere dürfen von Hugo Total geschaf­fene Werke, Auftrags­un­ter­la­gen oder Teile davon, welche dem Auftrag­ge­ber ausge­hän­digt werden, ausschliess­lich im Rahmen des verein­bar­ten Auftra­ges genutzt werden. Wenn nichts anderes verein­bart wird, bezieht sich die inhalt­li­che, zeit­li­che und geogra­fi­sche Nutzung durch den Auftrag­ge­ber auf die einma­lige Verwen­dung der von Hugo Total geschaf­fe­nen Werke. Für jede ausser­halb des Vertrags­zweckes liegende Nutzung hat der Auftrag­ge­ber die Erlaub­nis von Hugo Total einzu­ho­len und entspre­chend zu entschädigen.

7. Gewähr­lei­stung
Bei Bear­bei­tun­gen, Anpas­sun­gen oder Umge­stal­tun­gen von Werken Dritter (beispiels­weise Gestal­tungs­ar­bei­ten, Fotos, Texte, Muster, elek­tro­ni­sche Daten, usw.) kann Hugo Total ohne ausdrück­li­chen Hinweis seitens des Auftrag­ge­bers davon ausge­hen, dass die Berech­ti­gung zu solchen Verwen­dun­gen vorliegt und dementspre­chend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftra­ges und auf Rech­nung des Auftrag­ge­bers veran­lasst Hugo Total Leistun­gen Dritter, welche sie für Entwurfs­ar­bei­ten und zur Reali­sie­rung von repro­duk­ti­ons­rei­fen Vorla­gen benötigt.

9. Aufbe­wah­ren von Unterlagen
Hugo Total ist verpflich­tet, Auftrags­un­ter­la­gen, Rein­zeich­nun­gen, usw. für die Dauer von einem halben Jahr nach Fertig­stel­lung bzw. Ablie­fe­rung an ihrem Geschäfts­sitz aufzu­be­wah­ren. Darüber hinaus ist sie ohne anders­lau­tende schrift­li­che Weisung des Auftrag­ge­bers von der weite­ren Aufbe­wah­rung befreit. Sollten Unter­la­gen länger aufbe­wahrt werden, sind die Bedin­gun­gen serpa­rat zu verein­ba­ren. Bei umfang­rei­chen Arbei­ten können von Hugo Total die Spei­cher­me­dien anteils­mäs­sig verrech­net werden.

10. Heraus­gabe von Original-Druckvorlagen
Die Origi­nal-Druck­vor­la­gen (Rein­zeich­nung, elek­tro­ni­sche Daten, lllu­stra­tio­nen, Nega­tive, Diapo­si­tive) gehören grund­sätz­lich Hugo Total und werden dem Kunden nur zur Verfü­gung gestellt, um deren Nutzung zu ermög­li­chen. Die Origi­nal-Druck­vor­la­gen sind Hugo Total zurück­zu­ge­ben, sobald sie für die verein­barte Nutzung nicht mehr erfor­der­lich sind.

11. Wett­be­werbe, Konkurrenzpräsentationen
Hugo Total betei­li­gen sich an: Konkur­renz­prä­sen­ta­tio­nen, die für alle Teil­neh­mer gleich­lau­tende, schrift­lich nieder­ge­legte Bedin­gun­gen aufwei­sen. Die Teil­neh­mer müssen allen nament­lich bekannt sein. Das Honorar wird für alle gleich, im gegen­sei­ti­gen Einver­ständ­nis mit allen Teil­neh­mern, abgesprochen.

12. Einzel­prä­sen­ta­tio­nen
Preise für Einzel­prä­sen­ta­tio­nen werden vor Arbeits­be­ginn abge­spro­chen. Im übrigen sind die nach­fol­gen­den Hono­rar­be­stim­mun­gen anzuwenden.

13. Belegs­exem­plare
Von allen produ­zier­ten Arbei­ten – darun­ter sind auch Nach­drucke zu verste­hen – sind Hugo Total unauf­ge­for­dert 10 einwand­freie Belege (bei wert­vol­len Stücken eine ange­mes­sene Zahl) zu über­las­sen. Hugo Total steht das Recht zu, diese Belege als Leistungs­nach­weis seiner Arbei­ten zu verwen­den und zu veröffentlichen.

14. Auftrags­vor­be­spre­chung
In der Regel ist die erste Bespre­chung für einen Gestal­tungs­auf­trag kostenfrei.

15. Grund­lage für die Richt­off­erte und die Hono­ra­rab­rech­nung für Gestaltungsaufträge
Grund­lage für die Richt­off­erte und die Hono­ra­rab­rech­nung ist folgen­des Honorarsystem

1. Vorga­ben zur Ermitt­lung des Stundenhonorars,
2. Aufwand­check­li­ste, welche den Leistungs­um­fang von Hugo Total definiert.

Das Honorar von Hugo Total richtet sich demnach nach Zeit­auf­wand und dem indi­vi­du­el­len Stun­den­ho­no­rar. Die Abgabe einer schrift­li­chen, indi­vi­du­el­len Richt­off­erte wird in jedem Fall empfoh­len. Notwen­di­ger Mehr­auf­wand aufgrund verän­der­ter Vorga­ben wird von Hugo Total dem Auftrag­ge­ber recht­zei­tig bekannt­ge­ge­ben und ist in der Abrech­nung geson­dert auszuweisen.

16. Ergän­zungs­ho­no­rare
Eine allfäl­lige Zweit- oder Mehr­nut­zung ist nach folgen­den Regeln geson­dert abzugelten:

1. 25 % des Hono­rars für jeden zusätz­li­chen Einsatz im Rahmen des ursprüng­li­chen Auftrages,
2. 50 % des Hono­rars für jedes zusätz­li­che Produkt bzw. jede zusätz­li­che Dienstleistung,
3. 50 % des Hono­rars für jeden zusätz­li­chen Einzelmarkt,
4. 100 % des Hono­rars für den euro­päi­schen Markt,
5. 150 % des Hono­rars für den inter­na­tio­na­len Markt inkl. Europa.

Berech­tigt für die Ergän­zungs­ho­no­rare sind die Phasen 2 und 3 des Hono­rar­sy­stems. Die Abgel­tung der Nutzungs­rechte gemäss lit. a. bis e. ist einma­lig und mit der ersten Verwen­dung geschuldet.

17. Hono­rar­zu­schläge
Für folgende Gestal­tungs­auf­träge (Neuent­wick­lun­gen) ist mit dem Auftrag­ge­ber zusätz­lich eine Abgel­tung des Nutzungs­rech­tes für sämt­li­che Anwen­dun­gen zu vereinbaren:

Signete, Wort­mar­ken, Bildmarken:

1. bis 100 % des Hono­rars für klei­nere Unternehmen,

2. bis 250 % des Hono­rars für mittel­grosse Unternehmen,

3. bis 500 % des Hono­rars für Grossunternehmen.

Verpackun­gen jegli­cher Art:

1. bis 50 % des Hono­rars für klei­nere Unternehmen,

2. bis 100 % des Hono­rars für mittel­grosse Unternehmen,

3. bis 200 % des Hono­rars für Grossunternehmen.

Berech­tigt für die Hono­rar­zu­schläge sind die Phasen 2 und 3 des Hono­rar­sy­stems. Die Abgel­tung der Nutzungs­rechte gemäss lit. a. bis c. ist einma­lig und mit der ersten Verwen­dung geschul­det. Hono­rar­zu­schläge für spezi­elle System­lö­sun­gen, typo­gra­fi­sche und layout­mäs­sige Gestal­tungs­sy­steme oder Prin­zi­pien, die im Sinne von Richt­li­nien immer wieder oder für eine Serie von Anwen­dun­gen genutzt werden können, sind indi­vi­du­ell zu vereinbaren.

18. Reduk­tion oder Annul­lie­rung des Auftrages
Grund­sätz­lich ist jede Phase des Hono­rar­sy­stems für sich oder als Ganzes hono­rar­be­rech­tigt. Wird ein erteil­ter Auftrag redu­ziert oder annul­liert, hat Hugo Total Anspruch auf das Honorar gemäss vorste­hen­den Bestim­mun­gen und pro rata tempo­ris. Darüber hinaus hat Hugo Total das Recht:

1. auf Verrech­nung der Unko­sten und Vorlei­stun­gen gegen­über Dritten,
2. auf Wieder­gut­ma­chung aller sich aus der Reduk­tion oder Annul­lie­rung erge­ben­der Schäden,
3. ihre bisher gelei­stete Arbeit bei Annul­lie­rung des Auftra­ges ander­wei­tig zu verwenden.

19. Abrech­nung
Hugo Total hat die Abrech­nung auf der Grund­lage der Aufwand-Check­li­ste und/oder der Richt­off­erte vorzunehmen.

20. Zahlungs­be­stim­mun­gen
Nach Been­di­gung der jewei­li­gen Arbeits­phase stellt Hugo Total Rech­nung, welche innert 10 Tagen ohne Abzug zu bezah­len ist. Bei grossem Zeit­auf­wand für die Auftrags­er­fül­lung hat Hugo Total Anspruch auf ange­mes­sene Akontozahlungen.

21. Berater- und Vermittlungskommissionen
Berater- und Vermitt­lungs­kom­mis­sio­nen im Zusam­men­hang mit dem Einho­len von Offer­ten, der Auftrags­er­tei­lung und Rech­nungs­kon­trolle erhält grund­sätz­lich Hugo Total. Sie sind dem Auftrag­ge­ber weiter­zu­ge­ben, wenn Hugo Total seine Aufwen­dun­gen im Zusam­men­hang mit der Durch­füh­rung und Über­wa­chung der Produk­tion (gemäss Phase 4 des Hono­rar­sy­stems) dem Auftrag­ge­ber in Rech­nung stellt.

22. Anwend­ba­res Recht
Die Bezie­hun­gen zwischen Auftrag­ge­ber und Hugo Total unter­ste­hen schwei­ze­ri­schem Recht. Soweit die Geschäfts­be­din­gun­gen von Hugo Total nichts abwei­chen­des regeln, gelten die Bestim­mun­gen des Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­rechts in Art. 394 ff. über den einfa­chen Auftrag.

23. Gerichts­stand
Gerichts­stand ist der Geschäfts­sitz von Hugo Total

Luzern im Januar 2016